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   BVerwG, 21.12.2005 - 7 PKH 6.05   

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BVerwG, 21.12.2005 - 7 PKH 6.05 (https://dejure.org/2005,21015)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2005 - 7 PKH 6.05 (https://dejure.org/2005,21015)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 7 PKH 6.05 (https://dejure.org/2005,21015)
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  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 7 PKH 6.05
    Das bloße Aufzeigen einer angeblich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung entwickelt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 ).

    Mit solchen Einwendungen gegen die Rechtsanwendung des Erstgerichts lässt sich der Zulassungsgrund der Divergenz nicht dartun (Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 7 PKH 6.05
    Die Rüge einer fehlerhaften Überzeugungsbildung des Gerichts infolge einer Verkennung von Beweislastregeln lässt außer Acht, dass die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrenmangels den äußeren Gang des Verfahrens kontrollieren soll, nicht aber den inneren Vorgang der richterlichen Rechtsfindung (vgl. Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 27.73

    Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gegenüber dem

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 7 PKH 6.05
    Die Frage, wer die materielle Beweislast zu tragen hat, ist nach ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 28. März 1974 - BVerwG 5 C 27.73 - BVerwGE 45, 131 ) dem materiellen Recht zugehörig, nicht aber dem Prozessrecht.
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 7 PKH 6.05
    2. Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung der selben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 7 PKH 6.05
    1. Eine solche Darlegung setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (so bereits, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 7 PKH 6.05
    Die Beschwerde verkennt damit, dass die Sachverhalts- und Beweiswürdigung im Regelfall dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
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